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Spezialität: Abwehr von Fahrverboten in Bußgeldverfahren 

 

 

Sie suchen einen Experten, der gegen ein drohendes Fahrverbot ankämpft? Sie haben ihn gefunden!

 

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel verfügt über umfangreichste Prozesserfahrungen, fundierte mess-technische Sachkenntnis und ein großes Repertoire an einzelfall-orientierten Verteidigungstaktiken. Er wurde in den FOCUS-Anwaltslisten für die Jahre 2015 bis 2019 durchgehend als einer von Deutschlands TOP-Anwälten im Bereich des Verkehrsrechts aufgeführt und vertritt Sie bundesweit - unabhängig davon, wo Sie wohnen. 

Folgen von Verkehrsverfehlungen
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Sie zu schnell gefahren? Haben Sie eine rote Ampel ignoriert oder den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten? Oder sind Sie gar nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen gefahren und von der Polizei angehalten worden?

 

Das deutsche Recht kennt noch eine Menge weiterer Verkehrsüberschreitungen, die durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden. Hier werden zum Teil empfindliche Bußgelder und bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten auch Fahrverbote verhängt.

 

Daneben können die berüchtigten “Punkte in Flensburg” zu unerfreulichen Spätwirkungen führen, bei denen für Mehrfachtäter im schlechtesten Fall (beim Erreichen oder Überschreiten von 8 Punkten) sogar die Fahrerlaubnisentziehung anzuordnen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei “Führerschein-Neulingen” genügt häufig ein erster Unfall auf einer Landstraße, um sich mit dem Vorwurf konfrontiert zu sehen, man habe die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst. Im Falle einer Verurteilung kommt es nicht nur zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, sondern anschließend auch noch zur verpflichtenden Teilnahme an einem teuren Aufbauseminar.

 

"Da kann man nichts machen" - ein Irrglaube

 

Leider besteht noch immer in weiten Bereichen der Bevölkerung die unzutreffende Meinung, gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot könne man ohnehin nichts machen, wenn man nun mal beispielsweise zu schnell gefahren ist und erwischt wurde. Dieses Vorurteil stimmt in vielen Fällen nicht.

 

Können Sie sich vorstellen, dass bei intensiver Befragung eines polizeilichen Messbeamten in einem gerichtlichen Hauptverhandlungstermin aufgedeckt werden kann, dass das Geschwindigkeitsmessgerät falsch eingerichtet und/oder bedient wurde und es deswegen entweder durch erhöhte Toleranzabzüge zu einem niedrigeren Geschwindigkeitsvorwurf oder gar zu einer Einstellung der Verfahrens kommen kann?

 

Hätten Sie gewusst, dass – je nach Fallgestaltung – mit Hilfe eines Identitätsfeststellungsgutachtens oder mit einem Gutachten für polizeiliche Messtechnik unter Umständen der Tatvorwurf fallen gelassen werden muss?

 

Könnten Sie sich als “Fahranfänger” nicht mit einem “kleinen” Bußgeld in Höhe von 55 € einverstanden erklären, wenn dadurch sichergestellt ist, dass die vorgeworfene überhöhte Geschwindigkeit mit Unfallfolge nicht zu einem Punkteeintrag führt und damit auch weder eine Probezeitverlängerung, noch ein Aufbauseminar nach sich ziehen?

 

Wäre es Ihnen eine erhöhte Geldbuße wert, wenn Ihr Anwalt dafür sorgen würde, dass statt eines zweimonatigen Fahrverbots nur ein solches für die Dauer eines Monats oder statt eines einmonatigen Fahrverbots überhaupt keines verhängt wird (sog. Fahrverbots-Kompensation)?

 

Bei zwei oder gar mehreren Parallelfällen mit der Folge eines Fahrverbots kann je nach Fallgestaltung durch geschicktes Taktieren in zeitlicher Hinsicht eine sogenannte Parallelvollstreckung von Fahrverboten “organisiert” werden, die dazu führt, dass mit der Abgabe des Führerscheins gleichzeitig mehrere Fahrverbote verbüßt werden, wodurch der Betroffene einige Wochen weniger auf sein Fahrzeug verzichten muss.

 

Kommt es bei weniger schwer wiegenden Verkehrsverfehlungen nur aufgrund eines vorangegangenen Falls zur Verhängung eines Fahrverbots, kann häufig durch zeitliche Verzögerungen bewirkt werden, dass der Alt-Fall nicht mehr verwertet werden kann, bis es zur Gerichtsverhandlung kommt. 


Auch wenn es seltener geworden ist – es kommt immer wieder vor, dass von den Bußgeldbehörden Fehler bei der Zustellung von Bescheiden etc. gemacht werden, die bei geschicktem Ausnutzen dieser Unzulänglichkeit zu einer Verfahrenseinstellung wegen Verjährung führen können.


Viele unserer am Ende überraschten und zufriedenen Mandanten hätten all dies und viele weitere erfolgreiche Ansätze der Verteidigung ebenfalls nicht gelaubt – es stimmt aber nachweislich! Überzeugen Sie sich selbst anhand der Bewertungen unserer Tätigkeit durch andere Mandanten

 

Hilfe durch den Spezialisten
Dr. Sven Hufnagel

 

Bedauerlicherweise kennen sich selbst viele anwaltliche Kollegen, die vielleicht nur ab und an auch mit einer Bußgeldsache betraut werden und diese “nebenbei” mitbearbeiten, nicht im Detail mit den Besonderheiten eines Messverfahrens, der einschlägigen Rechtsprechung und den prozessualen Möglichkeiten und Erfordernissen aus – ein Defizit, welches sich direkt in den Erfolgsaussichten der Verteidigung widerspiegelt.

 

Dem spezialisierten Verteidiger derart betroffener Personen gelingt es hingegen in zahlreichen Fällen, das Verfahren durch geschicktes Taktieren eingestellt zu bekommen, ein Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße abzuwenden oder zu verkürzen oder wenigstens durch zeitliche Verzögerungen zu erreichen, dass die Verbüßung der “führerscheinfreien” Zeit erträglicher wird.

 

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat sich auf die Verteidigung von “Verkehrssündern” spezialisiert. Er weist die unschätzbar wertvolle Erfahrung aus mehr als tausend geführten Bußgeldmandaten auf, veröffentlicht regelmäßig für renommierte juristische Verlage Fachartikel im Bereich des Verkehrsrechts (siehe hier) und wurde beispielsweise in der "FOCUS Online" vom 02.02.2007 als “ausgewiesener Verkehrsrechtsexperte” bezeichnet (siehe hier). Daneben ist er Herausgeber eines Fortbildungsprodukts für andere Rechtsanwälte, genannt AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht (siehe hier).

 

Unsere Kanzlei arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem angesehenen Sachverständigenbüro für polizeiliche Messtechnik, der renommierten Firma VUT Sachverständigen GmbH in Püttlingen, zusammen und ist eine von wenigen PartnerPlus-Kanzleien.

 

Laut einer Studie dieser Sachverständigengesellschaft und dem Automobilclub von Deutschland (AvD) sind bei insgesamt 1.810 untersuchten Ordnungswidrigkeitenvorgängen lediglich in 14,98 Prozent aller ausgewerteten Fälle keinerlei Mängel festgestellt worden. In mehr als 80 Prozent der Fälle sind mehr oder minder schwer wiegende technische oder formelle Fehler aufgefallen. In fünf Prozent der Fälle waren die Mängel gar derart gravierend, dass überhaupt kein Bußgeldbescheid hätte ergehen dürfen, weil die Messwerte nachweislich falsch waren oder aber an sich richtige Werte falschen Fahrzeugen zugeordnet wurden.

 

Diese Partnerschaft mit technischen Experten ermöglicht uns einen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber vielen anderen Rechtsanwälten und oft auch gegenüber den Gerichten.

 

Zahlreiche Kollegen aus dem Verkehrsrecht messen Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel besondere Kompetenz und Erfahrung zu. Er wurde deswegen in der Großen Anwaltsliste des FOCUS für die Jahre 2015 bis 2019 seit fünf Jahren im Bereich des Verkehrsrechts als einer von Deutschlands TOP-Anwälten bezeichnet (siehe hier).

 

Vertrauen auch Sie uns!

Unser Ziel: Weg mit dem Fahrverbot

 

Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Sorgen und Nöte der Betroffenen, die uns mit ihrer Verteidigung beauftragen.

 

Der tägliche Termindruck sorgte dafür, dass das Gaspedal etwas weiter durchgedrückt und der Abstand zum Vordermann nicht eingehalten wurde. Die Ampel zeigt gelb? – “Das schaffe ich noch ...”. Und dann war da noch die feucht-fröhliche Geburtstagsfeier des besten Freundes – man braucht am nächsten Morgen sein Auto, es wird schon schief gehen …

 

All diese Konstellationen können im schlechtesten Fall zu einem Fahrverbot für die Dauer von bis zu drei Monaten führen – für Vielfahrer ist das eine Katastrophe!

 

Bei Berufskraftfahrern kann Derartiges zu einer existenziellen Gefährdung werden.

 

Wir wissen um diese Probleme und berücksichtigen sie bei unserer täglichen Arbeit.

 

Das Hauptziel unserer Verteidigungstaktik sehen wir deswegen darin, das drohende Fahrverbot (notfalls bei moderater Erhöhung der Geldbuße) abzuwenden und damit die Mobilität unserer Mandanten zu erhalten.

 

Im optimalen Fall führt die Verteidigung zu einer kompletten Einstellung des Bußgeldverfahrens, mit der dann auch noch die Eintragung weiterer “Punkte in Flensburg” verhindert wird.

 

Unsere Taktik: "Verteidigung XXL"

 

Ein seriös arbeitender Rechtsanwalt kann natürlich nicht dafür garantieren, dass ein von uns geführtes Mandat im Bußgeldverfahren erfolgreich verlaufen wird. Was wir aber zusichern können, ist eine “Verteidigung XXL” – bei Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel wird ein Mandat erst dann abgeschlossen, wenn es entweder erfolgreich verlaufen ist oder aber zumindest jeder sinnvoll erscheinende Verteidigungsansatz ausgereizt wurde. 

 

Um eine bestmögliche Verteidigungstaktik für unsere Mandanten aufzubauen, haben wir ein “Drei-Stufen-Modell” ausgeklügelt.

 

Auf der ersten Stufe wird die behördliche Akte intensiv nach rechtlichen und technischen Verteidigungsansätzen jeglicher Art überprüft. Dazu gehören neben formellen Feststellungen zur Bestimmtheit des Tatvorwurfs sowie Prüfungen zur Identifizierbarkeit des angeblichen Täters beispielsweise auch Fragen der Verjährung und des Eichrechts.

 

Im Übrigen beauftragen wir regelmäßig (natürlich nur nach Erhalt der Kostenübernahmeerklärung durch die Rechtschutzversicherung unserer Mandanten) ein Gutachten bei unserer Partnerin, der Sachverständigengesellschaft VUT. Damit wird auf doppelte Weise sichergestellt, dass nicht etwaige Messfehler unentdeckt bleiben.

 

Sofern es sich anbietet, werden die erforderlichen weiteren Schritte gegenüber der Bußgeldbehörde und / oder dem Bußgeldgericht in die Wege geleitet, wozu auch ein konsequentes Auftreten im Gerichtssaal gehört.

 

Sollte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass die Messung korrekt erfolgte, bemühen wir uns auf der zweiten Stufe um eine “Schadensbegrenzung”. 

 

Häufig gelingt es bei sorgfältiger Vorbereitung, ein einmonatiges Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße zunichte zu machen, aus einem zweimonatigen Fahrverbot nur ein solches für die Dauer eines Monats zu machen oder ein Fahrverbot auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen zu beschränken und es dadurch einem Berufskraftfahrer zu ermöglichen, beispielsweise einen Lkw weiter zu fahren.

 

Auch die bereits angesprochene Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote ist durchaus attraktiv.

 

Sollte auch dies alles nicht möglich sein, bemühen wir uns auf der dritten Stufe darum, das dann nicht mehr abzuwendende Fahrverbot durch zeitliche Verzögerungen so zu legen, dass es unseren Mandanten möglichst wenig schadet, beispielsweise indem es in einen Monat verschoben wird, in dem eine zweiwöchige Flugreise ansteht. Diese Möglichkeit gelingt bei uns nahezu immer!

 

Sofern hinreichende Erfolgsaussichten vorhanden sind, verteidigt Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel unsere Mandanten im Falle eines für sie belastenden Urteils nach Einlegung einer Rechtsbeschwerde auch in der nächst höheren Instanz vor dem zuständigen Oberlandesgericht weiter. Bei nachträglich aufgekommenen neuen Tatsachen kann es im Übrigen sein, dass ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Bußgeldverfahren wieder aufgenommen werden muss. 

Unsere Leistung: Voller Einsatz - für Ihr Recht!

 

Was können Sie also von Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel als Verteidiger in Bußgeldverfahren erwarten?

 

Er bietet Ihnen eine vollumfängliche Überprüfung der Sach- und Rechtslage, anhand deren unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten Ihres Falles und Ihrer privaten, wie auch beruflichen Situation sowie etwaiger Voreintragungen im Fahreignungsregister eine vernünftige Verteidigungstaktik ausgearbeitet wird. Dazu gehört (sofern hierfür die Kosten von der Rechtschutzversicherung übernommen werden) eine zusätzliche Begutachtung durch einen spezialisierten und mit uns zusammen arbeitenden Sachverständigen.

 

Sie finden in ihm einen kompetenten Ansprechpartner, mit dem Sie die Sie quälenden Fragen klären können. Sofern es sinnvoll erscheint, werden Sie auch über die freiwillige Teilnahme an einem Punkte-Abbau-Seminar beraten.

 

Sollte es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen, kann es sinnvoll sein, dass Sie hierbei anwesend sind. Dann werden Sie rechtzeitig vorher genaue Hinweise erhalten, wie ein solcher Prozess verläuft und wie Sie sich hierbei verhalten sollten (sog. "briefing").

 

Erscheint Ihre Anwesenheit hingegen entbehrlich, werden wir dafür sorgen, dass Ihnen die Belastung der persönlichen Teilnahme erspart bleibt und der Termin ohne Sie stattfindet.

 

Bei alldem existieren keine räumlichen Grenzen. Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel tritt in Bußgeldverfahren – auf Wunsch – bundesweit vor Amts- und Oberlandesgericht auf und führt bis dahin gerne die erforderliche Korrespondenz mit Ihnen per Telefon und E-Mail. Seine Mandanten kommen daher aus ganz Deutschland. 

 

Bei alldem ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie über unsere wesentlichen Tätigkeiten stets informiert bleiben und wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung als unentgeltlichen Service übernehmen.

 

Sollte im Einzelfall tatsächlich einmal trotz aller Bemühungen nichts mehr zu erreichen sein, dürfen Sie sich darauf verlassen, von mir einen ehrlichen Rat zu erhalten, der dann auch die vorzeitige Verfahrensbeendigung betreffen kann. Schließlich erscheint es nicht sinnvoll, bei fehlenden Erfolgsaussichten sprichwörtlich mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen. Finden wir hingegen bei unseren Prüfungen hinreichende Ansatzpunkte, dann kämpfen wir für Ihr Recht mit Rafinesse und Elan. 

 

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